Versicherungsabschluss vorgeburtlich oder spätestens 3 Monate nach der Geburt
Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch.
Somit müssen Sie für Ihr Kind die Grundversicherung abschliessen.
Für die Anmeldung haben Sie bis maximal drei Monate nach der Geburt Zeit.
Die Krankenversicherung gilt rückwirkend. Ebenfalls müssen die Prämien ab dem Zeitpunkt der Geburt entrichtet werden.
Bei der Krankenversicherung des Kindes muss es sich NICHT um die gleiche Kasse handeln, bei der die Eltern versichert sind.
Die Leistungen der Grundversicherung (OKP) sind gesetzlich geregelt und bei allen Krankenkassen gleich.
Bei verschiedenen Versicherungen haben Sie die Möglichkeit, Zusatzversicherungen für Ihr Kind vorgeburtlich abzuschliessen. Dies ist unter Umständen sehr nützlich,
falls es bei der Geburt oder danach zu Komplikationen kommt,
die eine spätere Aufnahme einer Zusatzversicherung verunmöglichen könnten.
Zusatzversicherung Zahnpflege/Zahnstellungskorrektur
Empfehlenswert ist eine Zusatzversicherung, welche Leistungen an Zahnstellungskorrekturen vergütet.
Zahnstellungskorrekturen müssen auf jeden Fall frühzeitig versichert werden.
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